Hinweise zur Vorlage von Prüfsendungen

 

1. Eine Prüfung Ihrer vorgelegten Marken kann nur erfolgen, wenn ein entsprechender Auftrag mit ausdrücklicher Anerkennung der Prüfordnung des Bundes der Philatelistischen Prüfer (BPP) vorliegt. Diese Prüfordnung finden Sie hier!

2. Marken bitte nach MICHEL-Nr. sortiert einsenden.  

3. Die Verwendung eines „Tesafilms“ o.ä. ist nicht zu empfehlen, da hierdurch Marken schnell in Mitleidenschaft gezogen werden können.  

4. Wegen des enormen zusätzlichen Arbeitsaufwandes bitte nicht jeden Kleinwert separat in Hawid-Klemmstreifen vorlegen.  

5. Gebrauchte Marken bitte in papier- und gummifreiem, d.h. gewaschenem Zustand einliefern; bei Marken mit Falzen sollte vorher wenigstens der überhängende „Schnippsel“ des Falzes entfernt werden. Höherwertige, stärker verfalzte Marken müssen ggf. vor der Prüfung gewaschen werden, was einen zusätzlichen Zeitaufwand und damit Kosten verursacht.  

6. Prüfvorlagen bitte unbedingt auf schwarzen Steckkarten vorlegen, da bei weißen Steckkarten die darin enthaltenen optischen Aufheller eine Farbbestimmung sowie eine Überprüfung auf Verfärbungen unter dem UV-Licht unmöglich machen. Die Marken müssen umgesteckt bzw. können nur einzeln überprüft werden, was einen erheblichen höheren Zeitaufwand und damit ebenfalls zusätzliche Kosten bedeutet.  

7. Eine bevorzugte Bearbeitung ist nur möglich, sofern es sich um Auktionslose (in der originalen Lostasche) oder um Ankäufe von Händlern (mit nachvollziehbarer, spezifizierter Rechnung) handelt. In beiden Fällen müssen diese getrennt von anderen Prüfvorlagen eingesandt werden.  

8. Bitte legen Sie immer einen adressierten (Postexpress) bzw. einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Einschreiben) oder einen ausgefüllten Freeway-Paketaufkleber (Paket) bei.  

9. Aus Gründen der Nachweisung erfolgt die Rücksendung der Prüfvorlage mindestens per Einschreiben, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Einlieferers.  

10. Rechnungsbeträge bitte in einem Betrag bargeldlos auf mein Postbank-Konto überweisen.  

11. Von „Nachsendungen“ zu bereits vorliegenden Prüfvorlagen bitte ich abzusehen.